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Das stand (leider) nicht im General-Anzeiger:

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In einem Brief an die verantwortlichen Redakteure des Bonner 'General- Anzeiger' weist der Anwalt des ehemaligen Stadtdirektors Arno Hübner Fehler und Unwahrheiten in der Berichterstattung zum Thema WCCB nach. Außerdem wirft er der Zeitung in diesem Zusammenhang eine tendenziöse und einseitige Berichterstattung vor.

BONNDIREKT veröffentlicht den Brief als Beitrag im Hinblick auf eine leider in Bonn nicht mehr vorhandene Presseausgewogenheit im Bereich gedruckter Tageszeitungen.

Lesen Sie hier den Brief:  PDF-Dokument